Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Apotheker
Mit dem Ziel, die kontinuierliche Fortbildung zu fördern und nach außen zu
dokumentieren, hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) im
November 2001 die ersten Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des
Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet.
Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis, dass der Berufsangehörige
innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren in einem bestimmten Umfang an
anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat.
Die in Empfehlungen aufgeführten Kriterien für die Akkreditierung, das
heißt Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen, sollen die Apothekerkammern der
Länder bei der Erarbeitung eigener Richtlinien unterstützen. Um die gegenseitige
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifikaten sicher zu stellen,
wird eine möglichst einheitliche Umsetzung der Empfehlungen angestrebt.
Alle Apothekerkammern der Länder haben auf der Grundlage der Empfehlungen der
Bundesapothekerkammer Richtlinien erlassen.
Quellen und weiter Infos: Apothekerkammer
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Apotheker
Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten,
Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und pharmazeutische
Assistenten1
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen anderer Heilberufskammern für Apotheker
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen anderer Heilberufskammern für Apotheker
Auch ärztlich akkreditierte Fortbildungen werden von den Apothekerkammern in der Regel anerkannt.
Bitte reichen Sie dazu das erhaltene Zertifikat (das von der Ärztekammer akkreditiert wurde) bei Ihrer zuständigen Landesapothekerkammer ein.
Weitere Informationen siehe hierzu:
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm unter Benennung und Angabe der Qualifikation der Seminarleitung, Moderatoren und Vortragenden sowie eine Erklärung beizufügen, dass eine Teilnehmerliste geführt wird, die der Apothekerkammer auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Darüber hinaus behält sich die Apothekerkammer vor, weitere Unterlagen bzw. Einblick in die Inhalte der Fortbildung einzufordern. (2) Die „Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ in der jeweils gültigen Fassung legen die Voraussetzungen und Kriterien fest, nach denen die Akkreditierung erfolgt. (3) Beantragt der Veranstalter der Fortbildungsmaßnahme, dass sich die Anerkennung auch auf eine Lernerfolgskontrolle erstrecken soll, hat er sich zu verpflichten, der Apothekerkammer im Einzelfall auf Verlangen das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle offen zu legen. (4) Die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen anderer Heilberufskammern kann grundsätzlich für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden.
Link zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen (Bundesapothekerkammer)
Apotheken CME Fortbildungen | Anbieter
DAP Zertifizierte Fortbildungen
Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer mit bis zu drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
https://www.deutschesapothekenportal...fortbildungen/
Medcram
Herzlich Willkommen auf Medcram.de ® der Online-Fortbildungsplattform für medizinische Fachkreise. Hier finden Ärzte, Apotheker und PTA sowie andere medizinische Heilberufeaktuelle, zertifizierte und neutrale Fortbildungen. Die Kurse finden als Live-Webinar statt oder sind dauerhaft als Video, interaktiver oder textbasierender Kurs verfügbar. Die meisten Kurse sind kostenfrei.
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CPE-COLLEG
Das Fortbildungsangebot im CPE-COLLEG wird durch verschiedene Fortbildungspartner finanziert (Sponsoring). Daher ist die Teilnahme an den Lernmodulen kostenlos. Der Fortbildungspartner wird im Bereich des jeweiligen Online-Lernmoduls genannt.
Die Inhalte des Fortbildungsangebotes sind produktneutral und von der Bundesapothekerkammer akkreditiert.
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MGDA-Coaching
durch alle Apothekerkammern akkreditiert, pro Modul 1 Punkt
http://www.mgda-coaching.de/
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Zentiva bietet ApothekerInnen und PTA regelmäßig Fortbildungen an, die von der Bundesapothekerkammer jeweils mit Fortbildungspunkten angerechnet werden.
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Das PTA-Magazin
Mit dem pta-point sammeln PTA monatlich Fortbildungspunkte zu ausgewählten Themen aus DAS PTA MAGAZIN. Lesen Sie die Fortbildungsartikel und beantworten Sie die Fragen online. Achtung: Alle Fortbildungen haben jetzt eine Laufzeit von einem Jahr. Und: Jeden Monat wird mindestens ein neues Modul freigeschaltet.
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(Zertifizierte Kurse, je 1 BAK-Punkt)
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